Kodierempfehlung Nr. 97
| Schlagwort: | Kontrolluntersuchung, Ösophagusvarizen, Leberzirrhose | ||
| Stand: | 2007-01-10 | ||
| Aktualisiert: | 2010-01-28 | ||
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| ICD: | I98.20* | I85.9 | K70.3 |
| OPS: | |||
Problem/Erläuterung:
Ein Patient wird aufgenommen zur Kontrolle bei Z.n. Banding der Ösophagusvarizen vor 6 Wochen bei bekannter äthyltoxischer Leberzirrhose. Gastroskopisch zeigt sich keine Blutung, nur minimale Restvarizen. Es wird keine Indikation mehr gesehen zu einem erneuten Banding.
Was ist als Hauptdiagnose zu kodieren: Z09.88 Nachuntersuchung nach sonstiger Behandlung wegen anderer Krankheitszustände, I85.9 Ösophagusvarizen ohne Blutung zusammen mit der Nebendiagnose K70.3 Alkoholische Leberzirrhose?
Kodierempfehlung:
Hauptdiagnose: K70.3† Alkoholische Leberzirrhose
Nebendiagnose: I98.2* Ösophagus- und Magenvarizen bei anderenorts klassifizierten Krankheiten, ohne Angabe einer Blutung
Die Ösophagusvarizen als Folge der äthyltoxischen Leberzirrhose sind bekannt. Sie haben den stationären Aufenthalt hauptsächlich veranlasst. Sie wurden endoskopisch bei vorangegangenem Banding kontrolliert. Aufgrund des Befundes wurde von weiteren Maßnahmen abgesehen. Die Ösophagusvarizen sind spezifisch über das Kreuz-Stern-System abbildbar.
Siehe auch Kodierempfehlung 99.