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Kodierempfehlung Nr. 61

   
Schlagwort: Metastasen, multiple, Chemotherapie
Stand: 2007-01-10
Aktualisiert: 2010-01-28
DRG:
ICD:
OPS:

 

Problem/Erläuterung:
Systemische Chemotherapie wegen multipler Metastasen bei metastasiertem Tumor-Leiden: z.B.: Chemotherapie bei Leber-, Nieren-, Haut- und Knochenmetastasen und Mammakarzinom. Chemotherapie und diagnostischer Aufwand (Verlaufskontrollen) orientieren sich am Verlauf der Leber- Nieren- und Hautfiliae, die bekannten Knochenfiliae werden ohne speziellen Aufwand durch die Chemotherapie mitbehandelt. Sind alle bekannten Metastasen in diesem Fall als Nebendiagnosen zu kodieren?

 

Kodierempfehlung:
Alle mit der Chemotherapie behandelten Metastasen erfüllen die Nebendiagnosen-Kriterien und dürfen daher kodiert werden. Ein spezieller Aufwand über die systemische Therapie hinaus [z.B. Diagnostik zur Verlaufskontrolle (Sono, Röntgen, spez. Labor)] ist nicht erforderlich weil ein nebendiagnosenspezifischer Aufwand durch die Chemotherapie vorliegt. Auch die Knochenmetastasen können daher kodiert werden (vgl. DKR D003 Nebendiagnosen).